
(julisches Gesetz über die öffentlichen Gerichte) ist ein römisches Gesetz des Augustus (63 v. Chr. - 14 n. Chr.), das für die meisten Verbrechen öffentliche Gerichte schafft und damit das altrömische magistratisch-komitiale Verfahren weitgehend aufgibt.Dulckeit- Schwarz- Waldstein § 12 IV 4; Köbler, DRG 34
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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